Erneute Förderungen

Ein knappes Jahr nach Fortführung des Projektes „Beratung zur Familienzusammenführung“ der Gemeindediakonie Lübeck haben sowohl die Hansestadt Lübeck als auch die UNO-Flüchtlingshilfe ihre Förderung für ein weiteres Jahr ab September 2022 bewilligt. Für das zweite Projektjahr gewährt der Lübecker Integrationsfonds erneut 8.600 Euro, die UNO-Flüchtlingshilfe steuert knapp 8.200 Euro dazu. Weitere Förderer sind die Possehl-Stiftung und die Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung.

In der Zeit von September 2021 bis Ende Mai 2022 hat Migrationsberater Abdulla Mehmud 53 Anträge auf Familienzusammenführung gestellt, davon waren im Juni 2022 acht erfolgreich. Seit Beginn des Projekts waren insgesamt 229 Familien in der Beratung, davon wurden bisher 75 wieder zusammengeführt.

Zu verdanken ist dies der Beharrlichkeit von Abdulla Mehmud. Viele der Geflüchteten begleitet er über Jahre. Wie zum Beispiel den Syrer Abdul Rahman K. (21), der im Alter von 14 Jahren mit seinem Onkel aus Aleppo geflohen war. 2018 beantragte er bei Abdulla Mehmud die Familienzusammenführung mit seinen Eltern und seinen fünf minderjährigen Schwestern. Es war der Beginn eines nervenaufreibenden Kampfes mit der deutschen Bürokratie. Letzten Endes durfte die restliche Familie im Jahr 2022 doch noch einreisen – bis auf die älteste, inzwischen volljährige Tochter. „Sie ist sehbehindert und braucht dringend eine Augenoperation“, so K. „Wir sorgen uns sehr um sie“, sagt sein Vater. Mehmud: „Das alles bringt große Unruhe über die Familie und erschwert ihre Integration.“

Portrait Abdulla Mehmud
Migrationsberater Abdulla Mehmud führt bisweilen einen Kampf gegen staatliche Behörden, wenn es um die Familienzusammenführung geht. Oft dauert dieser Kampf Jahre. Manche Familien zerbrechen daran. Foto: Valeska Achenbach
„Letztlich ist Familien­zusammen­führung ein politisch nicht erwünschter Prozess.“
Das Haus der Diakonie am Mühlentorplatz
Das Haus der Diakonie am Mühlentorplatz ist Sitz des Migrationsfachdienstes sowie weiterer Beratungsstellen der Gemeindediakonie. Foto: Valeska Achenbach

Abdulla Mehmud bringt es nüchtern auf den Punkt: „Letztlich ist Familienzusammenführung ein politisch nicht erwünschter Prozess.“ Das hat dramatische Folgen für die Familien, die für Jahre getrennt werden und leiden. Mehmud: „Viele Ehepaare überstehen das nicht, lassen sich scheiden.“ Trotz allem gebe es viele Fälle „mit Happy End“, so Mehmud. „Das gibt mir die Energie, um weiterzumachen.“

Ein glückliches Ende gab es etwa für die Familie H. aus Syrien. Drei Jahre nach seiner Flucht konnte Abdulaziz H. (47) seine Frau und seine drei Kinder wieder in die Arme schließen. Diese waren inzwischen vor dem Krieg in die Türkei geflohen. Nach Vorsprache beim Deutschen Generalkonsulat in Istanbul und Zustimmung durch die Ausländerbehörde in Lübeck konnte die Familie problemlos ausreisen.

Neben der Fortführung der Beratung wird die Gemeindediakonie in Kooperation mit der Hansestadt Lübeck nun auch den anderen Trägern von Migrationsberatung Schulungen zum Thema Familienzusammenführung anbieten. „Uns ist es wichtig, dass diese Beratung unabhängig von Projektlaufzeiten nachhaltig in der Hansestadt verankert wird“, so Geschäftsführerin Dörte Eitel. „Wir freuen uns sehr über die erneute Unterstützung dafür.“

Im ersten Projektjahr hat Abdulla Mehmud Handlungsanweisungen sowie Hinweise zu Terminen, Adressen, notwendigen Unterlagen und Erklärungen von Rechtsvorgaben zusammengestellt. Passagen, die für die Geflüchteten selbst von großer Wichtigkeit sind, wurden bereits in die wichtigste Herkunftssprache Arabisch übersetzt und können von den Beratenden entsprechend weitergegeben werden. Im nächsten Schritt werden die Mitarbeitenden der verschiedenen Migrationsfachdienste nun im Rahmen der Schulungen für die Beratung vorbereitet. Informationen rund um das Thema Familienzusammenführung werden laufend erneuert – denn Abdulla Mehmud weiß: „Die Gesetzeslage ändert sich ständig.“

Berechtigt zum Familiennachzug sind nach Stand vom Juni 2022 bestimmte Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter, außerdem von Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern, die nur ein vorübergehendes Bleiberecht haben. Für diese besteht eine Obergrenze von bundesweit 1.000 Personen pro Jahr.

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